Unsere Leistungen
- Im Interesse sämtlicher betroffenen Parteien wurde der aktuellen Zustand der Gebäude vor Baubeginn dokumentieret.
- Denn Schäden an den Nachbargebäuden müssen von der Bauherrschaft zu ihren Kosten behoben werden.
- Im Zweifelsfall müssen die betroffenen Nachbarn den entstandenen Schaden beweisen können.
- Erstellung der Rissprotokolle der Innenräume und an den Fassaden sowie Montage von Risssigeln oder Rissmeter.
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