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Im Interesse sämtlicher betroffenen Parteien wurde der aktuellen Zustand der Gebäude vor Baubeginn dokumentieret. Denn Schäden an den Nachbargebäuden müssen von der Bauherrschaft zu ihren Kosten behoben werden. Im Zweifelsfall müssen die betroffenen Nachbarn den entstandenen Schaden beweisen können. Erstellung der Rissprotokolle der Innenräume und an den Fassaden sowie Montage von Risssigeln oder Rissmeter.